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Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit 2023

Wie Sie aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit durchstarten

 

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine wichtige Förderung für Existenzgründer und zukünftige Selbstständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ihr eigenes Unternehmen gründen möchten.

 

Der Gründungszuschuss bietet die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 18.900 Euro als Starthilfe von der Agentur für Arbeit zu erhalten. Diese Förderung ist steuerfrei und muss in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

 

Durch die Unterstützung des Gründungszuschusses können Gründer häufig schneller und erfolgreicher in die Selbstständigkeit starten, ohne sich große Sorgen über die Sicherung des Lebensunterhalts und die Deckung der privaten Kosten machen zu müssen.

 

So bleibt den Jungunternehmern ausreichend Zeit, um die betriebliche Anlaufphase zu überbrücken und sich um die Themen Akquise und Neukundengewinnung zu kümmern.

 

Es ist jedoch zu beachten, dass der Gründungszuschuss seit 2011 eine sogenannte „Ermessensleistung“ (Kann-Leistung) der Agentur für Arbeit ist und deshalb meist eine sehr sorgfältige Prüfung der Anträge durchgeführt wird.

 

In diesem Artikel habe ich die wichtigsten Informationen zum Gründungszuschuss zusammengefasst, damit Sie sich bestmöglich auf Ihren Antrag vorbereiten können.

 

Auch wird die voraussichtliche Höhe des Gründungszuschusses und die möglichen Verwendungszwecke dieser staatlichen Förderung beschrieben. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen erläutert, die Sie erfüllen müssen, um für die Förderung in Frage zu kommen.

 

Final gebe ich Ihnen Tipps und beantworte die häufigsten Fragen aus meinen langjährigen Beratungspraxis, damit auch Sie Ihren Antrag erfolgreich gestalten können. Seit 2006 habe ich unterdessen über 3.000 Existenzgründungen erfolgreich begleitet.

 

Inhaltsverzeichnis

Was ist der Gründungszuschuss?

Laut Wikipedia ist der Gründungszuschuss eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung, die nach den §§ 93 f. Drittes Buch Sozialgesetzbuch von der deutschen Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndungszuschuss


Der Gründungszuschuss dient also der Finanzierung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung von Existenzgründern.


Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und der Antrag genehmigt wurde, erhalten Jungunternehmer eine monatliche Zahlung, die von der Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes (ALG I) abhängt: Je höher das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit war, desto höher wird also auch der Gründungszuschuss ausfallen.



Förderdauer und Förderhöhe des Gründungszuschusses


Die maximale Förderdauer des Gründungszuschusses beträgt 15 Monate und unterteilt sich in folgende zwei Phasen:


Gründungszuschuss I in den ersten 6 Monaten nach der Gründung


In den ersten sechs Monaten nach der Gründung entspricht der Gründungszuschuss der Höhe des individuellen monatlichen Arbeitslosengeldes (ALG I). Zusätzlich werden in diesem Zeitraum pauschal 300,00 EUR für die soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung oder Altersvorsorge) gezahlt.


Hier finden Sie einen Gründungszuschussrechner mit dem Sie ihren individuellen Zuschuss ermitteln können: https://www.smart-rechner.de/gruendungszuschuss/rechner.php


Gründungszuschuss II in den folgenden 9 Monaten


Nach dem ersten halben Jahr der geförderten Selbstständigkeit kann weiterhin die Pauschale für die soziale Absicherung in Höhe von 300 EUR für weitere neun Monate beantragt werden. Der bisherige Betrag des Arbeitslosengeldes entfällt jedoch.


Auch diese Weiterförderung mit dem Gründungszuschuss 2 liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Allein aus dem Umstand, dass die Existenzgründung für die ersten 6 Monate gefördert wurde, erwächst kein Rechtsanspruch auf die Weiterförderung.


Die Förderung wird meiner Erfahrung nach nur dann fortgesetzt, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vom Gründer belegt wird.


Wichtig ist darüber hinaus, ob sich die ursprünglichen Angaben, die im Businesssplan für die ersten 6 Monate gemacht wurden, bestätigt haben und sich das Konzept als bedingt tragfähig erwiesen hat.


Anspruch auf den Gründungszuschuss: Wer kann die Förderung beantragen?

Für eine erfolgsversprechende Beantragung des Gründungszuschusses müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller darf nicht älter als 65 Jahre sein.

  • Der Antragsteller muss bei der Antragstellung mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I (ALG I) bezogen haben.

    Wer kein ALG I sondern ALG II (Bürgergeld) erhält, kann einen Antrag auf das sogenannte „Einstiegsgeld“ zur Unterstützung auf dem Weg in die Selbstständigkeit stellen.

  • Der Antragsteller muss noch für mindestens den Zeitraum von 150 Tagen einen Rest-Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben.

  • Der Antragsteller muss gegenüber der Agentur für Arbeit seine persönliche und fachliche Eignung darlegen.

    In diesem Zusammenhang sollten Sie beachten, dass der Arbeitsvermittler in jedem Fall prüfen wird, ob es zur Gründung eine Vermittlungsalternative gibt.

    Für die Agentur für Arbeit hat die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis in der Regel Vorrang.


    Das heißt: Im Zweifel wird zuerst versucht, die Gründer in ein adäquates Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Erst wenn hier über einen gewissen Zeitraum die entsprechenden Vermittlungsversuche scheitern, kommt der Gründungszuschuss überhaupt erst in Betracht.


    Deshalb kann es wichtig sein, im Businessplan darzustellen, warum die Vermittlung in eine Anstellung wenig erfolgversprechend ist. Mögliche Argumente sind gesundheitliche oder persönliche Gründe, wie zum Beispiel die alleinerziehende Kinderbetreuung o.ä.

  • Der Antragsteller muss die angestrebte Selbstständigkeit zukünftig hauptberuflich ausüben und damit seine Arbeitslosigkeit beenden.

    Die Grenze zwischen Hauptgewerbe und Nebengewerbe wird dabei vom Gesetzgeber bei 15 Arbeitsstunden pro Woche gezogen. Ein Gewerbe, das weniger als 15 Stunden pro Woche betrieben wird, ist demnach als Nebengewerbe anzusehen.

  • Ausschlaggebend für die Bewilligung des Zuschusses ist die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenzgründung.

Wie wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenzgründung überprüft?


Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Existenzgründung wird in der Regel anhand eines individuellen Businessplans bewertet.


Der Businessplan sollte eine realistische Einschätzung des Marktes, der Wettbewerber und der potenziellen Kunden sowie eine Finanzplanung enthalten. Hierbei müssen insbesondere die wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Aspekte der Gründung dargestellt werden.

Neben einer umfassenden Marktanalyse müssen also auch realistische Angaben zu den Kosten, Investitionen und Umsätzen gemacht werden. Auf Basis des Businessplans beurteilt dann die fachkundige Stelle die voraussichtlichen Erfolgsaussichten der geplanten Selbstständigkeit.


Welche Gründe können gegen eine Gewährung des Gründungszuschusses sprechen?

Es gibt verschiedene Gründe, die gegen eine Gewährung des Gründungszuschusses sprechen können, darunter:

  • Das Vorliegen einer bereits bestehenden selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb.

  • Das Fehlen eines noch bestehenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen.

  • Das geplante Gründungsvorhaben wird nicht hauptberuflich ausgeübt.

  • Die Überschreitung des Höchstalters von 65 Jahren.

  • Die mangelnde Eignung des Gründers für eine geplante selbstständige Tätigkeit.

  • Die Verweigerung von Maßnahmen zur Feststellung der Eignung oder zur Verbesserung der fachlichen Kenntnisse.

  • Eine unzureichende Darlegung des Gründungsvorhabens und/oder der persönlichen Eignung.

  • Das Fehlen einer fachkundigen Stellungnahme zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.

  • Die mangelnde wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens.

  • Eigenleistungsfähigkeit, d.h. der Gründer verfügt über ausreichende finanzielle Mittel, um seine Existenzgründung auch ohne Gründungszuschuss durchzuführen und ist demnach nicht auf staatliche Zuschüsse angewiesen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag auf Gründungszuschuss?

Für den Antrag auf Gründungszuschuss benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Das ausgefüllte Antragsformular auf Gründungszuschuss.

  • Den Businessplan als aussagefähige Beschreibung des Gründungsvorhabens.

  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle.

  • Nachweise über die persönliche und fachliche Eignung (z.B. Zeugnisse, Zertifikate, Berufserfahrung).

  • Nachweise über notwendige Erlaubnisse und/oder Zulassungen in bestimmten Branchen.

  • Gewerbeanmeldung bzw. Bestätigung vom Finanzamt über die Anmeldung der Selbstständigkeit.

  • Zusätzliche Qualifikationen, wie die Teilnahme an Existenzgründungskursen, können zusätzliche die Eigenmotivation des Gründers stützen. Entsprechende Nachweise und Zertifikate von solchen Kursen sollten unbedingt mit eingereicht werden.

Anhand dieser Unterlagen prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob der Antragsteller mit seiner Geschäftsidee voraussichtlich in der Lage sein wird, in ausreichendem Maße die Kosten für seinen Lebensunterhalt zu decken und damit nachhaltig nach dem Gründungszuschuss nicht mehr auf die Unterstützung der Agentur für Arbeit angewiesen sein wird.


Einen förderfähigen Businessplan für den Gründerzuschuss schreiben


Die Hauptarbeit bei der Beantragung von Gründungszuschuss ist demnach die Erstellung des Businessplans.


Viele Gründerinnen und Gründer haben Schwierigkeiten, den Businessplan zu erstellen, da ihr Fachgebiet oft woanders liegt. Wer noch nie einen Businessplan verfasst hat, weiß oftmals nicht, worauf bei der Formulierung geachtet werden muss.


Folgende Struktur des Businessplans hat sich für die erfolgreiche Beantragung des Gründungszuschusses bewährt:

  • Executive Summary: Eine Zusammenfassung des Businessplans, die auf einer Seite ihre Geschäftsidee, ihre Zielgruppe, ihre Wettbewerbsvorteile sowie ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen darstellt.

  • Geschäftsidee: Beschreiben sie ihre Geschäftsidee und erläutern sie, was ihr Angebot von dem der Konkurrenz unterscheidet.

  • Zielgruppe: Definieren sie ihre Zielgruppe und zeigen sie auf, welche Bedürfnisse ihre potenziellen Kunden haben und wie sie diese mit ihrem Angebot erfüllen werden.

  • Marktanalyse: Analysieren sie den Markt und untersuchen sie dabei vor allem die Wettbewerbssituation. Hierbei geht es darum zu zeigen, dass sie ihren Markt kennen und dass die eine realistische Einschätzung der Chancen und Risiken der geplanten Selbstständigkeit haben.

     

  • Marketingstrategie: Beschreiben, wie sie ihre Zielgruppe erreichen möchten. Erklären sie, welche Marketinginstrumente sie einsetzen werden und wie viel Budget sie dafür vorgesehen haben.

  • Organisation und Management: Beschreiben sie, wie sie ihr zukünftiges Unternehmen organisieren und leiten werden.

    Stelle sie ggf. ihr Team vor und erläutern sie, welche Aufgaben und Qualifikation jeder Mitarbeiter haben wird.

  • Finanzplanung: Zeige sie auf, wie sie ihr Unternehmen finanzieren möchten. Erstellen sie einen Liquiditätsplan und eine Umsatz- und Gewinnprognose für die ersten drei Jahre.
  • Risikomanagement: Beschreiben sie, welche Risiken es gibt und wie sie diese minimieren werden.

  • Sonstige Anlagen wie beispielsweise Mietverträge o.ä. sowie ihr Lebenslauf inkl. den entsprechenden Qualifikationsnachweisen gehören in den Anhang.

Es ist wichtig, dass der Businessplan schlüssig, realistisch und überzeugend ist. Oftmals erfolgt keine Bewilligung, weil der Businessplan nicht überzeugt oder unvollständig ist.

Denken sie in diesem Zusammenhang daran, dass sie mit ihrem Businessplan nicht nur die Bundesagentur für Arbeit überzeugen müssen, sondern auch potenzielle Investoren, Banken und / oder Geschäftspartner.

Nutzen sie deshalb alle verfügbaren Ressourcen, wie Existenzgründungsagenturen oder Gründerzentren wie beispielsweise EXINA in Wiesbaden, um ihren Businessplan auf ein professionelles Niveau zu bringen.

Gerne unterstütze auch ich Sie persönlich und individuell im Rahmen der Businessplanung und erstelle auch für sie die Tragfähigkeitsprognose. Dann lassen Sie uns doch ein kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren!

FAQ zum Gründungszuschuss

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss wird nicht erfolgsabhängig gewährt. D.h. auch wenn der Schritt in die Selbstständigkeit nicht erfolgreich war, können sie die Förderung der Agentur für Arbeit behalten.

Sollte sich aber herausstellen, dass sie beim Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben kann die Agentur für Arbeit das Geld zurückfordern.

Was passiert mit dem Gründungszuschuss, wenn ich doch lieber wieder ins Angestelltenverhältnis wechsle?

Wenn es sich um eine Vollzeitstelle handelt, sollten Sie zunächst die Agentur für Arbeit über die neue Situation informieren. Die Förderung endet dann mit dem Beginn der Anstellung. Die bereits erhaltenen Zahlungen werden in der Regel nicht zurückgefordert.

Ist der Gründungszuschuss eine Betriebseinnahme?

Nein, beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine private Förderung und dient der Finanzierung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung von Existenzgründern.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein, beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine klassische Lohnersatzleistung. Die steuerlichen Voraussetzungen, die es im Zusammenhang mit dem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu beachten gilt, werden im § 3, Nr. 2 des EstG geregelt.

Hieraus ergibt sich, dass der Zuschuss steuerfrei ist und zudem auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen ist.

Kann ich den Gründungszuschuss ein zweites Mal beantragen?

Grundsätzlich ist es möglich, den Gründungszuschuss ein zweites Mal zu beantragen, sofern die individuellen Förderbedingungen erfüllt sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass es hierfür eine Sperrfrist von 24 Monaten gibt. Das bedeutet, dass zwischen der letzten Auszahlung des Gründungszuschusses und dem erneuten Antrag auf den Zuschuss mindestens 24 Monate liegen müssen. Zudem muss auch bei einem erneuten Antrag wieder die Tragfähigkeit der Gründung nachgewiesen werden.

Fazit zum Gründungszuschuss:

Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, um den Gründungszuschuss erfolgreich zu beantragen und Ihre Existenzgründung mit dieser Unterstützung zu realisieren.

Es ist wichtig, sich ausreichend über die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss zu informieren und ein tragfähiges Geschäftskonzept zu erstellen, um Fehler im Vorfeld zu vermeiden. Auch die Erfüllung der geltenden Meldepflichten und die Vorlage aller geforderten Unterlagen sind wichtig, um den Antrag auf Gründungszuschuss schnell und reibungslos bearbeiten zu können.

Die Erstellung eines förderfähigen Businessplans mag durch seine Anforderungen und Komplexität etwas einschüchternd wirken, ist aber gleichwohl ein valider Weg um der Erfolg der geplanten Selbstständigkeit abzusichern. Gute Vorbereitung und ein wirklich solides und tragfähiges Geschäftskonzept erhöhen die Erfolgschancen merklich. Darüber hinaus zwingt einen das Erstellen des Businessplans zum disziplinierten Nachdenken.

Möchten Sie mehr über den Gründungszuschuss erfahren und Ihre Möglichkeiten zur Existenzgründung mit dieser Förderung besprechen? Dann lassen Sie uns doch ein kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren! Suchen Sie sich hier Ihren Wunschtermin für ein kostenloses Kennenlerngespräch aus.

In diesem Gespräch können wir über Ihre persönlichen Ziele und den Umfang der Möglichkeiten zur individuellen Unterstützung sprechen. Auch können wir natürlich schauen, ob die Chemie zwischen uns stimmt. Ich freue mich darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen!

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Ich bin Thomas Rodig und der Kopf hinter der Unternehmensschmiede.

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